04. Oktober 2026

Lampenausstieg 2026: Was das Aus für Natriumdampf- und alte Leuchtstofflampen für Industrie- und Logistikhallen bedeutet

Seit Ende 2025 dürfen weitere quecksilberhaltige Lampen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden – darunter bestimmte Natriumdampf-Hochdrucklampen, die in vielen Hallen noch hängen. Wer jetzt nicht plant, riskiert Ersatzteil-Engpässe, Ausfälle und Notkäufe.

In vielen Lager-, Produktions- und Logistikhallen hängt sie noch: die orange leuchtende Natriumdampf-Hochdrucklampe, daneben Lichtbänder mit alten T8-Röhren. Solange alles brennt, sieht kaum jemand Handlungsbedarf. Doch genau das ändert sich gerade – nicht durch einen Defekt, sondern durch europäisches Recht.

Was sich seit Ende 2025 geändert hat

Mit der EU-Verordnung 2024/1849 wurde der Einsatz von Quecksilber in Lampen weiter eingeschränkt. Laut der Brancheninitiative licht.de dürfen seit dem 31. Dezember 2025 unter anderem lineare und nichtlineare Halogenphosphat-Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung sowie Natriumdampf-Hochdrucklampen oberhalb bestimmter Quecksilbergrenzwerte nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Bereits seit 2023 gilt das Aus für lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen nach der RoHS-Richtlinie. Lagerbestände dürfen abverkauft und vorhandene Lampen weiter betrieben werden – neue Ware kommt aber nicht mehr nach.

Warum das für Hallenbetreiber brisant ist

Ersatzlampen werden knapp und teurer, je weiter die Lagerbestände im Handel schrumpfen.

Fällt ein Lichtband oder ein Hallenstrahler aus, droht im Ernstfall eine dunkle Zone – mit Folgen für Arbeitssicherheit und die Vorgaben der Arbeitsstättenregel ASR A3.4.

Notkäufe unter Zeitdruck führen oft zu Einzellösungen ohne Planung: falsche Lichtfarbe, Blendung, fehlende Steuerung.

Die alte Technik verbraucht ohnehin ein Vielfaches an Strom – bei weiterhin hohen Gewerbestrompreisen ein dauerhafter Kostenblock.

Retrofit oder neue Leuchte?

Der schnellste Weg scheint der reine Lampentausch zu sein, etwa mit LED-Röhren als Retrofit. Das kann in Einzelfällen sinnvoll sein, birgt aber Fallstricke: Zulassung und Gewährleistung der Bestandsleuchte, Kompatibilität mit Vorschaltgeräten und eine Lichtverteilung, die nicht zur heutigen Nutzung der Halle passt. Bei Natriumdampf-Hallenstrahlern ist ein echter Leuchtentausch in aller Regel die technisch und wirtschaftlich bessere Lösung.

Der Ausstieg als Chance: geplant statt gezwungen

Wer den Lampenausstieg nur als Pflicht versteht, verschenkt Potenzial. Richtig geplant, wird aus dem Austausch eine Modernisierung, die sich rechnet: LED-Leuchten mit passender Optik, Präsenz- und Tageslichtsensorik, definierte Lichtzonen und eine Steuerung, die sich an den realen Nutzungsprofilen orientiert. Genau hier entsteht der Großteil der Einsparung – nicht beim Leuchtmittel allein.

Zusätzlich lassen sich Effizienzmaßnahmen an der Beleuchtung je nach Projekt über Förderprogramme des Bundes bezuschussen. Wichtig: Förderanträge müssen in der Regel vor Auftragsvergabe gestellt werden. Eine saubere Bestandsaufnahme und Lichtplanung nach DIN EN 12464-1 ist dafür die Grundlage.

Unsere Empfehlung: jetzt Bestand prüfen

Bestandsaufnahme: Welche Lampentypen sind wo verbaut, wie viele Betriebsstunden laufen sie?

Risikobewertung: Welche Bereiche sind sicherheits- oder prozesskritisch?

Wirtschaftlichkeit: Vergleich von Retrofit, Leuchtentausch und intelligent gesteuerter Lösung inklusive Förderung.

Umsetzung in Etappen: Kritische Bereiche zuerst, ohne den laufenden Betrieb zu stören.

Als herstellerunabhängige LED-Berater begleiten wir Sie von der Analyse bis zur Abnahme – mit dem Ziel, dass Ihre Halle nicht nur gesetzeskonform, sondern dauerhaft effizienter beleuchtet ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Quellen: licht.de, Zeitplan und FAQ zum Lampenausstieg.

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